Sportfischerverein Dorfen-Altenerding e.V.

Hier finden Sie einen Auszug der wichtigsten Bestimmungen und Regeln, die Sie beim Fischen in den Gewässern des Sportfischerverein Dorfen-Altenerding e.V. berücksichtigen müssen. 

Maßgeblich ist jedoch immer das Hinweisblatt, das Sie zusammen mit dem Angel-Erlaubnisschein erhalten. Beachten Sie die einschlägigen, gesetzlichen Vorschriften des Fischerei-, Naturschutz- und des Tierschutzgesetzes, die aufgrund dieser Vorschriften ergangenen Anordnungen der Verwaltungsbehörden und die Bestimmungen des Vereins über die Ausübung der Fischerei.


Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße der AVBayFiG (ab dem 01.Jan.2025).

Gesetzlich & Interne Regeln zu Schonzeiten & Schonmaße, gelten einheitlich für alle Gewässer.

- Ausnahme: Für Regenbogenforellen ist eine Aufhebung der Schonzeit für den G4, G5 & Kastlweiher erwirkt worden, und bis zum 15.03.2027 befristet.

Fischart

Schonzeit

Schonmaß

Aal, Anguilla anguilla

-

50

Äsche, Thymallus thymallus

01.Jan. - 30.Apr.

35

Bachforelle, Salmo trutta forma fario

01.Okt. - 15.Mär.

26

Barbe, Barbus barbus

01.Mai - 30.Jun.

40

Karpfen, Cyprinus carpio

-

35

Regenbogenforelle, Oncorhynchus mykiss

-

26

Rutte/Quappe/Trüsche, Lota lota

-

40 cm

Schleie, Tinca tinca

01.Mai - 30.Jun.

26

Stör, Acipenser sturio

ganzjährig

( 1m)

Hecht, Esox lucius

15. Feb. - 31. Mai

60 cm

Karausche, Carassius carassius

ganzjährig


Nase, Chondrostoma nasus

01.Mär - 30.Apr.

30

Seeforelle, Salmo trutta forma lacustris

01.Okt. - 31.Dez.

45

Seesaiblinge, Salvelinus spp

01.Okt. - 31.Dez.

30

Zander, Sander lucioperca

15. Feb. - 31. Mai

50

 

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