Goldene Regeln für Angler
Freiheit am Wasser bedeutet Verantwortung, verhalte Dich waidgerecht.
Verantwortung gegenüber der Natur, und gegenüber der Kreatur muss gelebt werden,
Du Repräsentierst den Verein, der nach Deinem Auftreten beurteilt wird.
Sei kameradschaftlich und hilfsbereit. Verantwortung muss gelebt werden, schütze die Natur, erfreue Dich ihrer und verschmutze sie nicht durch achtloses Wegwerfen von Abfällen, z.B. von Büchsen, Zigaretten usw.
Zertrete nicht unnötig Gras und vermeide Flurschäden.
Sei dem Fisch gegenüber Tierfreund und betrachte ihn nicht nur als Beute.
Töte gefangene Fische rasch und wiadgerecht.
Wenn Du die Gebote befolgst, bist Du das was wir sein wollen.
Hier finden Sie einen Auszug der wichtigsten Bestimmungen und Regeln die Sie beim Fischen in den Gewässern des Sportfischerverein Dorfen-Altenerding e.V. berücksichtigen müssen.
Maßgeblich ist jedoch immer das Hinweisblatt, das Sie zusammen mit dem Angel-Erlaubnisschein erhalten.
Beachten Sie die einschlägigen, gesetzlichen Vorschriften des Fischerei-, Naturschutz- und des Tierschutzgesetzes, die aufgrund dieser Vorschriften ergangenen Anordnungen der Verwaltungsbehörden und die Bestimmungen des Vereins über die Ausübung der Fischerei.
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln mit je einer Anbissstelle vom Ufer aus erlaubt.
- Hiervon darf nur eine Rute mit toten Köderfisch oder Fischfetzen beködert sein.
- Beim Angeln mit Kunstködern (Spinner, Wobbler, Blinker, Spirolino, Gummiköder, Fliegen, Hegene usw.) sowie toten Köderfisch am System ist nur 1 Handangel erlaubt.
- Für jeden Angler ist das Bay. Fischereigesetz sowie die vereinsinterne Fischfangordnung bindend.
- Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße der AVBayFiG (ab: 01.Jan.2025).
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVFiG-ANL_1
- Interne Schonzeiten und Schonmaße:
Hecht: 15. Feb. - 31. Mai Schonmaß: 60 cm
Zander: 15. Feb. - 31. Mai Schonmaß: 50 cm
Rutte/Quappe: Schonmaß: 40 cm
Edelkrebs, weiblich/männlich ganzjährig
- Aufhebung der Schonzeit für die Regenbogenforelle
Für Regenbogenforellen besteht derzeit an den Vereinsgewässern G4 / G5 und Kastlweiher keine Schonzeit. und ist befristet bis 15.03.2027.
- Pro Angeltag ist nur 1 Hecht; 1 Zander ; 1 Seeforelle; 2 Karpfen; 2 Schleie; 2 Salmoniden; 5 Weißfische (über 20 cm); 2 Barsche (über 20 cm); 3 Aale; 1 Nase; 3 Rutten; 5 Köderfische (unter 20 cm).
- Gefangene Waller und Graskarpfen müssen entnommen werden.
- Nachtfischen ist erlaubt, Eisfischen ist verboten.
- Jeder gefangene Fisch, ist sofort nach der Entnahme ins Fangbuch einzutragen.
Für den vom Erlaubnisscheininhaber verursachte Sach-, Flurschäden haftet der Verursacher.
Weitere Infos zu Fangbeschränkung & Jahreskontingent sind der Fangordnung zu entnehmen.