Schonstrecke Strogn
Abschnitt:
Die Schonstrecke ist deutlich ausgeschildert!
In diesem Abschnitt ist das Angeln erlaubt,
allerdings gelten Einschränkungen:
- Generelles Angelverbot von 01.10. bis 28.02.
jeden Jahres (Schaltjahr 29.02.) - Nur Kunstkörder erlaubt! (Kein Wurm, Made,
Forellenteig, Köderfische, etc. / auch keine künstlichen
Würmer oder Maden) - Nur ein Einzelhaken (Schonhaken ohne Widerhaken)